Tierarzneimittelgesetz neu
Seit 01.01.2024 gilt ein neues Tierarzneimittelgesetz.
Das Rezept muss jetzt 7 Jahre aubewahrt werden und unter anderem Identität des behandelten Tieres (Tierart und Name des Tieres; z.B. Pferd Karli) sowie den vollständiger Name und Kontaktangaben des Tiereigentümers oder -halters, (hier reicht eine Kontaktmöglichkeit wie Wohnanschrift, E-Mail, Telefonnummer) beinhalten. Dazu wurde eine Rezeptgebühr eingeführt.